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12.01.2021

Kommunalwahlen 2021 Fristen und Termine


Übersicht der wichtigsten Fristen und Termine für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021.

04. Januar 2021 bis 18.00 Uhr (§ 13 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz – KWG -)
- Einreichungsschluss Wahlvorschläge -
Letzter Zeitpunkt für die Abgabe von Wahlvorschlägen.

15. Januar 2021 (§ 15 Abs. 1 KWG, § 25 Kommunalwahlordnung – KWO -)
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.

17. Januar 2021 (§ 15 Abs. 3 KWG)
- Ablauf der Einspruchsfrist -
Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen.

25. Januar 2021 (§ 15 Abs. 4 KWG)
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge -
Spätester Termin für die Veröffentlichung der zugelassenen Wahlvorschläge.

31. Januar 2021 (§ 9 Abs. 1 KWO)
- Aufstellung Wählerverzeichnis –
Stichtag für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses durch die Gemeindebehörde.

01. Februar 2021 (§ 18 Abs. 1 KWO)
- Beginn der Briefwahl* -
In der Regel Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

18. Februar 2021 (§ 11 KWO)
- Wahlbekanntmachung -
Letzter Tag für die Wahlbekanntmachung.

21. Februar 2021 (§ 10 Abs. 1 KWO)
- Wahlbenachrichtigung und Frist für Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis -
Spätester Termin, an dem die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten zugegangen sein müssen.

22. bis 26. Februar 2021 (§ 8 Abs. 2 KWG, § 12 KWO)
- Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht aus -
Die Gemeinden halten Wählerverzeichnisse zur Einsicht bereit; Wahlberechtigte können ihre Eintragung überprüfen und gegebenenfalls Einspruch gegen unrichtige oder unvollständige Angaben einlegen.

12. März 2021 bis 13 Uhr (§ 17 Abs. 4 KWO)
- Grundsätzlich letzter Termin Briefwahlunterlagen* -
Grundsätzlich letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen. In Ausnahmefällen kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

14. März 2021, 18 Uhr (§ 20 KWG, § 33 Abs. 1 KWO)
- Ende der Wahlzeit -
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Stimmen abgegeben. Die Ergebnisermittlung beginnt.

Spätestens am 26. März 2021 (§ 22 KWG, §§ 54 Abs. 2, § 55 Abs. 1 KWO)
- Endgültiges Wahlergebnis -
Spätester Termin für die Ermittlung und Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse durch die Wahlausschüsse. Danach öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse.

*Gilt bei Ausländerbeiratswahlen nur für Gemeinden, die in ihrer Hauptsatzung die Briefwahl vorsehen, § 58 Satz 2 KWG.



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