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26.01.2021

Hinweise der Stadt Zierenberg zur Kommunalwahl am 14. März 2021

Am 14. März 2021 finden Kommunalwahlen in ganz Hessen statt. Wir möchten Sie hiermit über wichtige Informationen, betreffend der bevorstehenden Wahl, in Kenntnis setzen.
Ab Februar besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Wir bitten Sie mit der Beantragung von Briefwahlunterlagen zu warten, bis Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Selbstverständlich können Sie auch am Wahltag, den 14. März 2021, in das für Sie zuständige Wahllokal gehen (siehe Wahlbenachrichtigungskarte). Dort werden alle notwendigen Hygienemaßnahmen getroffen.

Wir bitten insbesondere um Beachtung beim Wahllokal I – (ehemals Rathaus). Aufgrund der Abstandsregeln in Bezug auf die Corona-Pandemie, findet die Wahl im Christophorushaus, Mittelstraße 12, statt. Diese Änderung finden die jeweiligen Wähler auch auf ihrer Wahlbenachrichtigung wieder.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen geben wir folgende wichtige Hinweise:

Die Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auf telefonischem Weg ist nicht zulässig! Die Beantragung für Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.

Wir empfehlen die Verwendung des Antragsvordrucks, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Hiermit kann auch eine Vollmacht zur Abholung für Dritte erteilt werden.

Darüber hinaus bieten wir auch bei dieser Wahl wieder den Service der elektronischen Wahlscheinbeantragung an. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.stadt-zierenberg.de (Der Antrag wird erst ab Februar freigeschaltet! Für den Online-Wahlscheinantrag benötigen Sie die Informationen Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie bis spätestens 21.02.2021, zugeschickt bekommen).

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt!

Zudem erhalten Sie die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Zierenberg. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur direkt an den Antragsteller – die Ausgabe an Dritte ist ausschließlich mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Dies gilt auch für Ehepartner und sonstige Familienangehörige. Zudem dürfen nicht mehr als 4 weitere Personen vertreten werden.

Die Rückgabe der Wahlbriefe kann per Post (unentgeltlich im Bereich der Deutschen Post AG) erfolgen oder durch Abgabe in der Verwaltung. Der Wahlbrief sollte rechtzeitig vor dem Wahltag abgesandt bzw. eingereicht werden, da nach dem Wahlsonntag eingegangene Briefe nicht mehr berücksichtigt werden.
Besondere Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Das Wahlamt steht Ihnen zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind:
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Eingangstür der Verwaltung geschlossen ist, da die allgemeinen Dienstleistungen der Stadt Zierenberg, aufgrund der Corona-Krise weiterhin nur mit Terminvereinbarung möglich sind.

Um zu den Mitarbeitern im Wahlbüro zu gelangen, nutzen Sie bitte die außen angebrachte Klingel an der Verwaltung, Poststraße 20. Die allgemeinen Regelungen zum Schutz vor dem Virus sind zu beachten. Wir bitten Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung im Gebäude zu tragen.

Um ein erhöhtes Publikumsaufkommen und damit lange Warteschlangen in der Verwaltung/ dem Wahlamt zu vermeiden, wird empfohlen, von den Möglichkeiten der schriftlichen Beantragung, insbesondere der Online-Beantragung, Gebrauch zu machen oder am Wahltag in das Wahllokal zu gehen.

Für weitere Fragen in Bezug auf die Wahlen steht Ihnen das Wahlamt unter 05606 519123 oder per Mail, einwohnermeldeamt@stadt-zierenberg.de, zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

der Stadt Zierenberg

Quelle : https://www.stadt-zierenberg.de/stadt-buergerservice/veroeffentlichungen/aktuelles/informationen-zur-kommunalwahl-am-14-maerz-2021/



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