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01.06.2021
Zierenberger Liste (ZieLe) will Änderung der Straßenbeitragssatzung!
Die Stadt Zierenberg erhebt nach der derzeit geltenden Satzung für die grundhafte Sanierung von Gemeindestraßen Anliegerbeiträge von den direkt anliegenden Grundstückseigentümer*innen. Je nach Grundstücksgröße kann auf einen Eigentümer*in ein vier- bis fünfstellige Betrag mit sofortiger Fälligkeit zukommen. Für viele betroffene Personen, insbesondere junge Familien und Rentner*innen, stellt dies eine große zusätzliche Belastung dar, die häufig zu einer Kreditaufnahme oder Stundungsanträgen der Grundstückseigentümer*innen führt. Im Falle einer Stundung erhöhen sich zum einen durch anfallende Stundungszinsen die Kosten für die Eigentümer*innen und zum anderen muss die Kommune eine Vorfinanzierung vornehmen.
In der Regel kommt es zu einer Fülle von Widersprüchen oder gar Anfechtungsklagen gegen die Beitragsbescheide, da aufgrund der hohen Beträge Zweifel an der Richtigkeit der zugestellten Bescheide entstehen. Hierdurch entsteht vermutlich ein signifikanter Verwaltungsaufwand für die Kommune.
Seit dem 01.10.2013 gibt das HessKAG den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, nicht nur nach § 11 einmalige Straßenbeiträge zu erheben, sondern nach § 11a die Straßenbeiträge über bis zu 5 Jahre auf die Schultern vieler Grundbesitzer*innen eines ganzen Abrechnungsgebietes (z. B. ein Ortsteil) zu verteilen. So wird ein bestimmtes Verkehrsnetz betrachtet, das solidarisch von allen getragen und genutzt wird, und der Beitrag für einzelne Eigentümer*innen reduziert sich beträchtlich. Gleichzeitig werden Grundstückseigentümer*innen, die bereits Straßenbeiträge gezahlt haben, bis zu 25 Jahre verschont.
Die Ziele-Fraktion ist der Ansicht, dass durch wiederkehrende Straßenbeiträge eine solidarische Finanzierung durch möglichst viele Straßennutzer*innen gesichert werden kann. Auch werden anwohnende Personen an den sogenannten klassifizierten Durchgangsstraßen, das sind Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, miteinbezogen. Die breitere Verteilung entlastet mittel- und langfristig einzelne Personen und schützt die Bürger*innen vor den Risiken unvorhersehbarer, hoher Beitragsforderungen.
Darüber resultiert aus der aktuell vorherrschenden Situation ein erheblicher Sanierungsstau mit immer mehr maroden Straßen.
Ebenso sehen wir die Vergleichbarkeit mit dem Kanal- und Wasserleitungsnetz. Dieses wird bei einer Straßenerneuerung auch oft saniert, aber von allen Bürger*innen des gesamten Stadtgebietes über die Wassergebühren getragen. Warum soll das nicht auch für die darüberliegende Straße gelten?
Weitere Informationen dazu findet man hier:
http://zierenberger-liste.de/.../Strassenausbau/erneuerung/
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