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02.10.2022

Für Anlieger wird es billiger

Straßenbeiträge
sind in den Kommunen ein
Dauerthema, und bei den Anliegern,
die zur Kasse gebeten
werden, vor allem ein Ärgernis.
Das Zierenberger Stadtparlament
hat in seiner
jüngsten Sitzung auf Antrag
der Zierenberger Liste einen
Beschluss gefasst, mit dem
Ziel, die Bürger zu entlasten.
Bei einer Gegenstimme
und zwei Enthaltungen wurde
der Magistrat beauftragt,
die Straßenbeitragssatzung
der Stadt auf Grundlage der
Mustersatzung des Hessischen
Städte- und Gemeindebundes
dahingehend rechtssicher
zu überarbeiten, dass
sich der jeweilige Anteil der
Anlieger reduziert, während
der Anteil der Stadt entsprechend
steigt.
Ziele-Fraktionschef Marco
Schaub präsentierte den Antrag,
der auch für Klarheit
und eine einheitliche Linie
sorgen soll, nachdem in der
Vergangenheit für vergleichbare
Projekte die Anlieger
mit unterschiedlichen Sätzen
zur Kasse gebetenwurden. So
sollten Straßen, die überwiegend
dem Anliegerverkehr
dienen und bislang mit einem
Anteil von 75 Prozent
für die Anlieger und 25 Prozent
für die Stadt abgerechnet
wurden, künftig im Verhältnis
von 50: 50 von beiden
Seiten zu zahlen sein.
Bei Verkehrsanlagen, die
überwiegend dem innerörtlichen
Verkehr dienen, soll die
Stadt nun 70 Prozent des beiMaßtragsfähigen
Aufwandes tragen,
die Anliegermaximal 30
Prozent. Und bei Straßen, die
überwiegend dem örtlichen
Durchgangsverkehr dienen,
soll das Verhältnis der zu zahlenden
Beiträge ebenfalls neu
justiertwerden: zehn Prozent
für die Anlieger und 90 Prozent
für die Stadt. Die Satzungsänderung,
so sah es die
Beschlussvorlage vor, sollte
so zeitnah in Kraft treten,
„dass alle Maßnahmen ab
2022 nach diesen Beitragssätzen
abgerechnetwerden könabnen“.
Bei der zeitlichen Vorgabe
hatte bereits der Hauptund
Finanzausschuss Bedenken
angemeldet und eine redaktionelle
Änderung vorgeschlagen:
Man möge die Formulierung
„für Maßnahmen
ab 2023“ einfügen.
Da hakte dann auch Bürgermeister
Rüdiger Germeroth
(SPD) ein: Auch die Formulierung,
dass alle Projekte
ab 2023 nach demneuen Modus
abgerechnet werden,
könne so nicht stehen bleiben.
„Wir haben zwei Maßnahmen begonnen, die müssen
nach alter Regelung abgerechnet
werden“, selbst
wenn sie erst 2023 abgeschlossen
werden. Er plädierte
dafür, eine von der
UFW vorgeschlagene Formulierung
zu übernehmen, die
sei „rechtssicher“.
So wurde dann der Beschlussvorschlag
dahingehend
abgeändert, dass die
Satzung so zeitnah in Kraft
treten soll, dass alle noch
nicht begonnenen Maßnahmen
zu den neuen Sätzen abgerechnetwerden, die bereits
gestarteten jedoch noch entsprechend
der alten Satzung.
UFW-Fraktionsvorsitzende
Dr. Bärbel Mlasowsky hatte
zuvor darauf hingewiesen,
dass sie zu jenen gehöre, die
Straßenbeiträge für ungerecht
halte. „Aber wir können
uns die komplette Abschaffung
nicht leisten.“ Deswegen
sei die von der Ziele-
Fraktion vorgeschlagene Lösung
„okay“. Mit ihr könne
man die Ungerechtigkeit „etwas
abfedern“.

 20221001_HNA_Bericht_Stavo_ZieLe_Antrag_Anliegerbeitraege (002).jpg


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